Am 10. Mai 2021 geht es wieder auf den Platz
Die neue Verfügung ist da, einfacher wird es nicht.
Trainingsbetrieb findet für Trainer und Trainierende unter diesen Voraussetzungen freiwillig statt. Der TuS Vorwärts Augustfehn kommt nicht für die ggf. entstehenden Kosten der erforderlichen Testungen auf.
Das Trainingsangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird.
Die Kontaktsportausübung ist zulässig, wenn sie in festen Gruppen von nicht mehr als 30 Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 18 Jahren erfolgt, wobei Volljährige innerhalb der Gruppe der Testpflicht nach §5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung unterliegen.
Unabhängig vom Alter gilt für alle betreuenden Personen die Testpflicht nach § 5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung.
Die Kontaktsportausübung ist zulässig, wenn sie als Individualsport mit den Personen eines Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts erfolgt.
Für über 18jährige ist kein Kontaktsport in Gruppen möglich. Alle ab 18 Jahren unterliegen der Testpflicht nach §5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung und dürfen bei negativem Testergebnis nur mit einem Abstand von mindestens 2 Metern trainieren.
Für die Kontrolle der vorgelegten Testergebnisse volljähriger Trainierender ist der jeweilige Trainer verantwortlich.
Wichtiger Hinweis: Tests, die bei Arbeitgebern gemacht wurden, sind nur anzuerkennen, wenn diese beim AG unter Aufsicht durchgeführt wurden und dies aus der Bescheinigung auch einwandfrei hervorgeht. Die vielfach in Betrieben eingesetzten Selbsttest-Bögen, die der Arbeitnehmer ausfüllt, reichen nicht aus.
Die Kabinen und Duschen sind geschlossen. Das gilt auch bei Individualsport auf dem Platz!
Das Hygiene-Konzept ist in den Downloads hinterlegt. Für Fragen steht Hygienebeauftragter Luca Harwardt unter 0170 – 8339909 gern zur Verfügung.